Kündigung
Kündigung
1. Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel Molitor ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
2. Hat das Hotel Molitor begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen kann das Hotel das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
3. Das Gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung des Hotel Molitor in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht dem Hotel Molitor der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.