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Haftung

Haftung

1. Der Gast oder der Veranstalter haften dem Hotel Molitor für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.

2. Das Hotel Molitor haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Hotel Molitor bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

3. Das Hotel Molitor haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.500,00 Euro); für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 800 Euro, es sei denn, das Hotel Molitor oder seinem Personal trifft ein Verschulden, oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden dem Hotel Molitor gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung gegeben.

4. Bringt der Gast ein Kfz mit, und wird dies auf einem von Hotel Molitor bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung von Hotel Molitor von Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen.

5. Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung vom Hotel Molitor wird ausgeschlossen.

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